Teilnahmebedingungen zu den Angeboten (Pauschal- und Einzelangebote) von Hans-Jörg Siepert
Postkutsche-Münsterland / Tecklenburger Postkutsche mit Kutschfahrten, Seminare und anderen Angeboten.
Die Fahrten mit den historischen Kutschen sind kein öffentliches Verkehrsmittel. Es besteht keine Beförderungspflicht. Die Teilnehmer / Fahrgäste müssen selber entscheiden, ob sie körper-lich in der Lage sind, an der Fahrt oder der gebuchten Veranstaltung teilnehmen zu können (eigene körperliche Gebrechen). Hans-Jörg Siepert haftet nicht für Unfälle, die aufgrund körperlichen Unzulänglichkeiten oder Gebrechen der Teilnehmer/ Fahrgäste entstanden sind.
1. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung, welche telefonisch, per Telefax, per E-Mail oder schriftlich erfolgen kann, gibt der Interessent/Nutzer/
Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit Anbieter, H-J. Siepert ab.
Der Vertrag mit H-J. Siepert kommt mit der Buchungsbestätigung/ oder Rechnung zustande, welche er dem Interessenten oder Teilnehmer unverzüglich nach Annahme des Vertrages zusendet.
2. Preise
Die in dem Angebot von H-J. Siepert genannten Preise sind Endpreise und beinhalten die entsprechenden Steuern auf die angebotene Leistung.
Eine Reiserücktrittversicherung ist nicht möglich und nicht im Preis enthalten.
3. Bezahlung
Nach erfolgter Buchungsbestätigung ist der Gesamtpreis zur Zahlung fällig.
Die gebuchte Leistung (Kutschfahrt oder Teilnahme an einer Veranstaltung) kann erst nach vollständiger Bezahlung in Anspruch genommen werden.
Im Einzelfall kann jedoch etwas anderes, schriftlich vereinbart werden. Mündlichlieche Absprachen sind nicht gültig.
(Geschenk-) Gutscheine werden erst nach vollständiger Bezahlung gültig.
H.-J. Siepert ist nicht verpflichtet, Leistungen aus Gutscheinen die unbezahlt geblieben sind, zu erfüllen.
Bei Mahnungen von unbezahlten Rechnung kann H.-J. Siepert Mahnkosten erheben und berechnen.
4. Stornierung durch den Teilnehmer/Nutzer, Umbuchung, Ersatzpersonen
Der Teilnehmer/Nutzer kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung/Aktion zurücktreten. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei H-J. Siepert, welche im Interesse des Nutzer/Teilnehmers schriftlich oder per
E-Mail erfolgen sollte.
Der Nichtantritt der Veranstaltung/Aktion ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. In diesem Fall bleibt der Teilnehmer /Nutzer zur vollen Bezahlung des Preises verpflichtet. Tritt ein Teilnehmer/Nutzer vom Vertrag zurück, so kann H-J. Siepert einen Schadensersatz für den Ausfall nach folgenden Pauschalsätzen verlangen:
bis 14. Tag vor dem gebuchten Termin 30 %
bis 7. Tag vor dem gebuchten Termin 50 %
bis 1. Tag vor dem gebuchten Termin 80 % des Preises
Absage am Termin und bei Nichtteilnahme oder Nichterscheinen, 100 % des Preises
Dem Teilnehmer/Nutzer bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass H-J. Siepert ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall kann H-J. Siepert einen konkret höheren Schaden ebenfalls geltend machen. Falls andere an die gebuchten Personen an der Veranstaltung/Aktion teilnehmen wollen, ist dies H-J. Siepert mitzuteilen. Dem Eintritt in den Vertrag durch eine Ersatzperson kann widersprochen werden, wenn diese den besonderen Teilnahme-Erfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Werden auf Wunsch des Teilnehmer/Nutzer nach Buchung der Veranstaltung/Aktion hinsichtlich des Veranstaltungstermins Änderungen vorgenommen, so werden € 15,00 pro Buchungsänderung erhoben, wenn die Änderungen keine Veränderung des Leistungsumfanges beinhalten. Umbuchungswünsche, die nach dem 31. Tag vor dem gebuchten Termin erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt von dem Vertrag zu den vorgenannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche die nur geringe Kosten verursachen.
Umbuchungswünsche sind mit H-J. Siepert abzusprechen.
Bearbeitungs-, Rücktritt- und Umbuchungsentgelte sind sofort zur Zahlung fällig.
5. Rücktritt und Kündigung durch H-J. Siepert
Änderungen der gebuchten Fahrtrouten sind möglich. Wenn auf Grund von Eigentumsverhältnissen oder Zuständen von Wegen, möglichen Baustellen und / oder Wetterverhältnisse eine Änderung der Verlegung einer geplanten Fahrtroute erforderlich ist, bemüht sich H.-J. Siepert eine andere, vergleichbare Route zu wählen und zu befahren. Ein Anspruch auf das Befahren einer bestimmten Fahrtroute besteht nicht. Änderungen bleiben somit leider immer möglich.
Bei Ausfall einer Kutschfahrt oder ähnlicher Leistung, erfolgt Erstattung bezahlter Fahrtgelder durch kostenfreie Überweisung auf ein Konto des Bestellers. Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art auch Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Es handelt sich um eine Studienfahrt, keine Reise nach den Reise-Vertragsbestimmungen des BGB.
Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz.
Pferde und Kutscher können ggf. einmal ausfallen (Krankheit usw.), dann bemüht sich H-J. Siepert um bestmöglichen Ersatz. Das gleiche gilt auch für auch für Wetterbedingungen, die eine Kutschfahrt zu einem erhöhten gesundheitlichem Risiko für Menschen und Pferde werden lassen (Eis, Schnee, Stürme, Gewitter, Hitze über 30 Grad Celsius).
Wenngleich Änderungen nur ungern vorgenommen werden können, bleiben sie dennoch vorbehalten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gleiches gilt auch, wenn gebuchte Fahrten auf Grund behördlicher Anordnungen oder ähnliches nicht stattfinden können.
H-J. Siepert kann bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der Veranstaltungsbeschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Die Rücktrittserklärung ist dem Teilnehmer/Nutzer schnellstmöglich zuzuleiten. Der Teilnehmer/Nutzer erhält seine eventuelle Anzahlung umgehend zurück oder kann unverzüglich nach Kenntniserlangung der Absage von H-J. Siepert die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung/Aktion aus dem Angebot von H-J. Siepert beanspruchen, sofern diese Veranstaltung/Aktion ohne Mehrpreis für den Teilnehmer/Nutzer angeboten werden kann.
H-J. Siepert kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein/der Teilnehmer/Nutzer die Durchführung einer Veranstaltung/Aktion ungeachtet einer Abmahnung des H-J. Siepert oder einer seiner Beauftragten nachhaltig stört und/oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist (z.B. randalieren alkoholisierter Teilnehmer). In diesem Fall behält H-J. Siepert den Anspruch auf den Veranstaltungspreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Teilnehmer/Nutzer in dem Fall selbst.
6. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Gerichtsstand
Sollte eine Bestimmung des Vertrages nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte der Vertrag in einzelnen Teilen unwirksam sein oder Lücken enthalten, so tritt an die Stelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmungen eine wirksame Bestimmung die dem sonstigen Inhalt des Vertrages entspricht und dem wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.
Das gleiche gilt für die vorliegenden Teilnahmebedingungen.
Soweit gesetzlich zulässig, wird der Sitz von H-J. Siepert als Gerichtsstand vereinbart. Dieser ist ausschließlicher für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten, Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, oder mit juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Hans-Jörg Siepert
Haus Hülshoff 1
49545 Tecklenburg
Tel.: 0171 – 680 91 93
www.postkutsche-muensterland.de
Stand: Januar 2022